Allgemeine Genehmigungen (AGG) sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie werden von Amts wegen bekanntgegeben. Alle Ausfuhren, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen sind automatisch genehmigt und müssen im Gegensatz zu den anderen Genehmigungen nicht beantragt werden.
Durch die Neufassung der EG-Dual-Use-Verordnung hat die Allgemeine Genehmigung Nr. EU001, bei unverändertem Regelumfang, eine neue Rechtsgrundlage erhalten. Aus diesem Grund hat das BAFA seine Bekanntmachung über die Nutzung der AG EU001 (pdf-Datei, 4 Seiten, 33 kB) komplett neu gefasst.
Quelle und weitere Information: BAFA-Webseite: Allgemeine Genehmigungen (AGG), URL: http://www.ausfuhrkontrolle…